In einem Artikel der Hauspost – Schwerin Online vom 28.07.2023 mit dem Titel „Made in Schwerin – Chemieunternehmen Vink Chemicals plant im Industriepark Schwerin Herstellung von Konservierungs- und Desinfektionsmitteln“ (www.hauspost.de/artikel/11245.html) führt VINK Chemicals aus, dass sich das Unternehmen gegen unsachliche Kritik erfolgreich gerichtlich zur Wehr gesetzt habe. Diese Aussage ist, soweit sie sich jedenfalls auf die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit dem BUND M-V im Genehmigungsverfahren um die Errichtung der Chemiefabrik im Schweriner Industriegebiet „Göhrener Tannen“ beziehen sollte, falsch. Richtig ist, dass VINK Chemicals den BUND M-V in zwei außergerichtlichen Abmahnverfahren vom 5.06.2023 und vom 16.06.2023 zur Unterlassung bestimmter Aussagen zwingen wollte. Eines dieser Abmahnverfahren von VINK Chemicals hat das Unternehmen anschließend mit Antragsschrift vom 28.06.2023 beim Landgericht Hamburg (324 O 250/23) anhängig gemacht. In dem gerichtlichen Verfahren beim Landgericht Hamburg wollte VINK Chemicals gegen den BUND M-V ein Urteil erwirken, wonach es dem BUND M-V unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- EUR untersagt werden sollte, die Äußerungen zu tätigen, dass die nächste Siedlung Stern-Buchholz zum Wirkungsbereich eines Störfalles gehöre, und zum anderen das als Störfallbetrieb eingestufte Werk in einem Bereich mit Wasserschutzgebieten für das Grundwasser liege. VINK Chemicals ist jedoch weder in seinen außergerichtlichen Abmahnverfahren noch im gerichtlichen Rechtsstreit mit dem BUND M-V erfolgreich gewesen. Außergerichtlich hat der BUND M-V keine der von VINK Chemicals geforderten Unterlassungserklärungen abgegeben, und im gerichtlichen Verfahren beim LG Hamburg hat VINK Chemicals seine Anträge am 20. Juli 2023 wegen offensichtlicher Unbegründetheit auf dringendes Anraten des Gerichts zurückgenommen. Dafür musste das Chemieunternehmen die vollen Gerichts- und Anwaltskosten auch des BUND M-V tragen. Vor dem Hintergrund des vollständigen Unterliegens erschließt sich dem BUND M-V nicht, wie VINK Chemicals nur eine Woche nach ihrer vollständigen Niederlage die Aussage in der Hauspost aufstellt, wonach sich VINK Chemicals „erfolgreich gegen unsachliche Kritik erfolgreich zur Wehr“ gesetzt habe. Dem BUND M-V ist nicht bekannt, ob sich VINK Chemicals möglicherweise mit einer anderen Partei wegen vermeintlich unsachlicher Kritik erfolgreich vor Gericht auseinandergesetzt hat. Gegen den BUND M-V waren die Bemühungen von VINK Chemicals, den BUND M-V wegen vermeintlich unrichtiger Aussagen zur Unterlassung zu zwingen, komplett erfolglos. Der BUND M-V legt Wert auf die Feststellung, dass die umfangreiche Kritik, die gegen den geplanten Bau einer Chemiefabrik, in der unter anderem hochtoxische Biozide produziert werden sollen, erhoben wurde, keineswegs unsachlich ist, sondern kritikwürdige und begründete Einwendungen enthält. Der Genehmigungsfähigkeit der Chemiefabrik steht nach unserer Auffassung bereits entgegen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Auf Anfrage des BUND teilte die Hauspost mit, dass für die Inhalte der Artikel der Hauspost als Kundenmagazindie Kunden verantwortlichsind und bezahlte redaktionelle Texte von den Kunden geliefert werden. Die Hauspost hat die Reaktion des BUND an die Firma VINK Chemicals weitergeleitet. Der BUND erwartet nun die Information darüber, ob es erfolgreiche andere Abmahnverfahren der Chemiefirma vor Gericht gegeben hat. |