Störfallbetrieb in Welterbe! Chemiefabrik in Schwerin erhält Betriebserlaubnis ohne Umweltverträglichkeitsprüfung!

Betriebsgenehmigung für VINK Chemicals
BUND MV legt Widerspruch ein

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute Widerspruch gegen die Betriebsgenehmigungen für die Chemiefabrik der Firma Vink Chemicals in Schwerin eingelegt und Akteneinsicht beantragt. „Die Genehmigungen sind in Teilen geschwärzt. Der Wasserrechtliche Bescheid wurde erteilt, ohne dass Untersuchungen zur Abwassereinleitung vorgelegt wurden. Eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung für die Chemiefabrik ist nicht erfolgt“, sagt Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND.
Die Chemiefabrik gehört aufgrund der Art und Menge hochgiftiger Substanzen, mit denen gearbeitet wird, zu einer besonderen Sicherheitskategorie. Wegen der Gefahr eines Störfalles müssen Störfallbetriebe erhebliche Abstände einhalten. Die Chemiefabrik soll in unmittelbarer Nähe zu Lebensmittelherstellern produzieren.
Der BUND sieht durch die hohe Gesamtkapazität der Biozidfabrik mit einem Stoffdurchsatz von rund 50.000 Tonnen pro Jahr und über 5000 Gefahrguttransporten pro Jahr erhebliche Gefahren für das Grundwasser. Die Transporte erfolgen aus allen in Frage kommenden Richtungen über empfindliche Wasserschutzgebiete. Im Gewerbe- und Industriegebiet selbst, sind geologisch keine schützenden Deckschichten über dem Grundwasser vorhanden. Gesundheitsgefährliche Stoffe würden bei einem Störfall freigesetzt und beträfen auch benachbarte Unternehmen der Lebensmittelproduktion und der Medizintechnik. Die Kommission für Anlagensicherheit empfiehlt nicht ohne Grund Sicherheitsabstände von mindestens 900 Meter für hochtoxische Stoffe wie Formaldehyd, so der BUND.
Hintergrund: 
Die Genehmigungen (Wasserecht und Immissionsschutzrecht) für den Betrieb der Chemiefabrik im Schweriner Gewerbe- und Industriegebiet Göhrener Tannen wurde am 17.10.2025 durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (STALU) mit Auflagen erteilt. In den Bescheiden sind neue Gutachten erwähnt und diverse Teile geschwärzt. Die wasserrechtliche Genehmigung wurde nur mit Vorbehalten erteilt. Bereits im Genehmigungsbescheid für den Bau der Chemiefabrik war nachlesbar, dass es wesentliche Probleme mit dem kontaminierten Regenwasser gibt. Für die Behandlung des kontaminierten Abwassers aus der Chemiefabrik ist nach dem Kenntnisstand des BUND bis heute von Vink Chemicals kein wirksames Abwasserbehandlungsverfahren vorgelegt worden. 
Die Chemieproduktionsstätte wäre der erste sogenannte „Störfallbetrieb“ in der Weltkulturerbestadt Schwerin . Bei Störfallbetrieben ist für plötzlich auftretende Unfälle mit dem Austritt gefährlicher Stoffe für Mensch und Umwelt Vorsorge zu treffen. Die dafür geltende Störfallrichtlinie rechnet aus gutem Grund auch mit sogenannten Dennoch-Störfällen, die trotz störfallverhindernder Maßnahmen eintreten, z.B. durch Ketten- und Dominoeffekte von mehreren Faktoren. 
Der BUND hatte die Planung der Chemiefabrik seit 2023 mit umfangreichen Fachstellungnahmen und Experten begleitet. Die Baugenehmigung wurde erteilt, ohne dass wasserrechtliche Fragen geklärt waren. Der Bau der Betriebsstätte, in der Biozide in chemischen Prozessen hergestellt werden sollen, ist 2024/2025 erfolgt. Auf einer Fläche von 5 Hektar ist eine Produktionsanlage mit Synthese und Mischkapazitäten, Tanklager und Lagerkapazitäten für Roh- und Fertigwaren in Form von Feststoffen und Flüssigkeiten errichtet worden.

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